Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01/2026
§1 Geltungsbereich, Vertragsparteien
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Audio-Frankfurt (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber über die Vermietung von Veranstaltungstechnik (Dry Hire und betreute Vermietung), die Erbringung veranstaltungstechnischer Dienstleistungen (Planung, Installation, Betreuung), sowie den Verkauf von Technik und Zubehör.
(2) Auftraggeber können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsabschluss / persönliche Voraussetzungen
(1) Angebote des Auftragnehmers – auch Darstellungen im Online-Shop oder Mietshop – sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Online-Bestellungen, Reservierungen oder Warenkorbanfragen stellen keine verbindlichen Angebote, sondern lediglich unverbindliche Anfragen des Auftraggebers dar.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Anfrage nach interner Prüfung ausdrücklich annimmt und dies durch schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt.
(4) Der Vertragstext wird gespeichert und dem Auftraggeber mit der Auftragsbestätigung per E-Mail übermittelt.
(5) Die Anmietung von Technik ist ausschließlich voll geschäftsfähigen natürlichen Personen oder rechtsfähigen juristischen Personen gestattet, die für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis unbeschränkt haftbar sind.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Vertragsschluss Identitäts- und Bonitätsnachweise zu verlangen und Aufträge bei fehlender oder negativer Prüfung abzulehnen.
$3 Leistungsumfang und Vertragsarten
(1) Diese AGB gelten getrennt für folgende Vertragsarten: a) Vermietung von Veranstaltungstechnik (Dry Hire und betreute Vermietung), b) Dienstleistungen (Planung, Installation, Betreuung), c) Verkauf von Waren.
(2) Dry Hire bezeichnet die Überlassung von Technik ohne Bedien- oder Aufsichtspersonal.
(3) Installation, Aufbau, Abbau und Betreuung erfolgen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
(4) Der Auftragnehmer schuldet keine baulichen, statischen oder genehmigungsrechtlichen Leistungen.
(5) Alle im Online- oder Mietshop angegebenen Preise für Mietgegenstände verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – als Tagesmietpreise für Abholung (Dry Hire).
$4 Lieferung, Abholung, Mehraufwand
(1) Lieferungen erfolgen – sofern vereinbart – bis Bordsteinkante, ebenerdig auf befestigtem Untergrund oder bis zur ersten abschließbaren Tür.
(2) Erforderlich sind geeignete Zufahrten, ggf. mit einer Durchfahrtshöhe von bis zu 3,20 m. Bei Bühnenanlieferungen kann ein Fahrzeug-Anhänger-Gespann bis ca. 12 m Länge erforderlich sein; ein entsprechender Wenderadius ist sicherzustellen.
(3) Nicht geschuldet sind insbesondere Tragewege, Treppen, unbefestigter Untergrund oder Wartezeiten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(4) Entsteht Mehraufwand aufgrund örtlicher Gegebenheiten, ist dieser nach tatsächlichem Aufwand gesondert zu vergüten.
§5 Nutzung der Technik und Sicherheit
(1) Die Nutzung der Technik hat ausschließlich bestimmungsgemäß, gemäß Herstellerangaben sowie den geltenden gesetzlichen Vorschriften (u. a. BetrSichV, DGUV, ProdSG) zu erfolgen.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die vom Veranstaltungsort bereitgestellte Infrastruktur (insbesondere Strom-, Wasser- und Netzwerktechnik) in einem ordnungsgemäßen, betriebssicheren Zustand ist.
(3) Risiken aus dem Einsatz von Schall, Licht, Laser, Stroboskop-Effekten oder Trockeneis liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
(4) Der Mieter / Veranstalter ist als Betreiber der Beschallungsanlage für die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und immissionsschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) sowie des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), allein verantwortlich.
Bei Dry-Hire (Vermietung ohne Betreuung) übernimmt Audio-Frankfurt keine Verantwortung oder Überwachungspflicht für den Betrieb, die Pegelsteuerung oder die Einhaltung von Grenzwerten.
Audio-Frankfurt haftet nicht für: Lärmbelästigungen, Grenzwertüberschreitungen, behördliche Maßnahmen (z. B. Auflagen, Bußgelder, Abbruch der Veranstaltung), Schäden oder Ansprüche Dritter, die aus einem unsachgemäßen, genehmigungswidrigen oder rechtswidrigen Betrieb der Beschallungsanlage resultieren.
Die Haftung von Audio-Frankfurt beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der Überlassung der Technik.
§6 Gefahrübergang, Abholung, Dritte
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Technik an den Auftraggeber oder einen bevollmächtigten Abholer auf diesen über.
(2) Abholer, Bevollmächtigte und sonstige Dritte haften neben dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Daten des Abholers zu erfassen und Identität sowie Bonität zu prüfen.
§7 Weitervermietung / Weiterüberlassung
(1) Eine Weitervermietung, Untervermietung, Verleihung oder sonstige Überlassung der Mietgegenstände durch Privatpersonen (Verbraucher i.S.d. § 13 BGB) an andere Privatpersonen ist untersagt.
(2) Die Überlassung der Mietgegenstände an gewerbliche Dritte (z.B. Wiederverleiher, Agenturen, gewerbliche Veranstalter) ist zulässig, sofern der Mieter sicherstellt, dass
(a) die Mietgegenstände ausschließlich sachgemäß verwendet werden und
(b) Audio-Frankfurt auf Verlangen den Namen und eine ladungsfähige Anschrift/Firmierung des gewerblichen Dritten erhält.
Der Mieter bleibt in jedem Fall vollumfänglich haftbar für Verlust, Diebstahl, Beschädigungen sowie Funktionsbeeinträchtigungen während der gesamten Mietdauer, auch bei Überlassung an Dritte.
§8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§9 Schäden, Nutzungsausfall, Diebstahl
(1) Der Auftraggeber haftet für Schäden an der Technik bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
(2) Nutzungsausfall infolge Verlust, Entwendung, Beschädigung oder verspäteter Rückgabe ist bis zur Wiederverwendbarkeit zu ersetzen.
(3) Im Falle von Diebstahl oder Verlust ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich, telefonisch und schriftlich zu informieren, unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und eine Kopie der Anzeige zur Verfügung zu stellen. Etwaige bestehende Versicherungen sind unverzüglich zu informieren und bei der Schadenregulierung mitzuwirken.
(4) Nicht abgeholte, nicht genutzte oder vorzeitig zurückgegebene Mietgegenstände gelten als ordnungsgemäß bereitgestellt und werden vollständig berechnet.
(5) Bei Stornierung eines Auftrags innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Veranstaltungs- oder Mietbeginn werden 50 % des vereinbarten Mietpreises berechnet.
(6) Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
(7) Bei unsachgemäßer Nutzung der Mietgegenstände ist der Auftragnehmer berechtigt, Reparatur-, Reinigungs- und Mehraufwandskosten gesondert in Rechnung zu stellen.
§10 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.
§11 Zahlung, Kaution, Bonität
(1) Rechnungen sind fristgerecht ohne Abzug fällig.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kautionen, Vorauszahlungen sowie Zwischen- oder Abschlagsrechnungen zu verlangen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen des berechtigten Interesses Bonitätsprüfungen durchzuführen. Hierzu können personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) an Wirtschaftsauskunfteien, insbesondere die Boniversum GmbH, übermittelt werden.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. (5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Forderungen an externe Dienstleister (z. B. Creditreform) zu übergeben.
§12 Personal, Verpflegung, Übernachtung
(1) Bei betreuten Einsätzen mit einer Einsatzzeit des Personals von mehr als 6 Stunden (inkl. Auf- und Abbau) wird eine Verpflegungspauschale von 18 € netto pro Person berechnet, sofern keine Verpflegung gestellt wird.
(2) Erforderliche Übernachtungen werden nach tatsächlichem Aufwand pro Person und Nacht berechnet, sofern diese nicht vom Auftraggeber gestellt werden.
$13 Datenschutz, Medien, Datenbereitstellung
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich auftragsbezogen und gemäß DSGVO, BDSG, AO und HGB.
(2) Audio- und Videoaufzeichnungen werden – sofern vereinbart – für einen Zeitraum von maximal 14 Tagen zum Download bereitgestellt und dürfen danach gelöscht werden.
(3) Vom Auftragnehmer erstellte Fotos, Videos oder Medien dürfen – sofern keine berechtigten Interessen entgegenstehen – zu Referenz- und Marketingzwecken genutzt werden.
§14 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung für die Dauer der Behinderung auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Aufwendungen sind zu vergüten.
§15 Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Unternehmer ist Frankfurt am Main.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
§16 Widerrufsrecht (nur Verkauf an Verbraucher)
(1) Verbrauchern steht bei Kaufverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Kein Widerrufsrecht besteht bei Vermietung, Dienstleistungen und termingebundenen Leistungen.
§17 Besondere Regelungen für Online- & Mietshop
(1) Darstellungen im Online- oder Mietshop stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar.
(2) Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande.

